+++ Forum geschlossen. +++

Keine Registrierung mehr möglich. Bereits registrierte User können sich noch einloggen.


Das Forum dient als Erinnerung. Es gibt einen Discord Server auf dem sich ausgetauscht wird.

Discord: chat.dlhnero.de
Livestreams: twitch.tv/dlhnero

Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.2011?

Alles was in andere Bereiche nicht passt.
DrPeacemaker
Routinier
Routinier
Beiträge: 653
Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 15:12

Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.2011?

#1

Ungelesener Beitrag von DrPeacemaker » Dienstag 30. November 2010, 14:24

Hier der Link zu heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44566.html
...Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.

Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten. ...
Dann müssen wir wohl so ein Einstiegslogo mit "ab 18" machen. *Kopg kratz*
"Die Menschheit zerfällt in zwei Teile: Der erste drückt sich falsch aus, und der zweite missversteht es."
Roda Roda, österr. Schriftsteller 1872-1945

Benutzeravatar
Infernus
Forenexperte
Forenexperte
Beiträge: 477
Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 20:19
Wohnort: Marburg

Re: Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.20

#2

Ungelesener Beitrag von Infernus » Dienstag 30. November 2010, 17:55

Steht da auch, wie man seine Seite "kennzeichnen" soll? Soll man ein "Ab 18"-Logo (oder ein beliebiges anderes) in eine Ecke der Website klatschen???
Irgendwie komisch.

Im übrigen glaube ich, dass das eh nichts nutzt. So wie ich das sehe, gilt die neue Regelung für Deutschland. Da die meisten Server aber AUSSERHALB unserer schönen Bundesrepublik stehen, können unsere Behörden so lange zetern und drohen wie sie wollen. Auf diese Websites haben die eh keinen Einfluss.
Solange Kakao auf Bäumen wächst, ist Schokolade Gemüse.

Benutzeravatar
PapaX
Kaiser des Forum
Kaiser des Forum
Beiträge: 2163
Registriert: Freitag 16. Januar 2009, 18:09
Wohnort: Eisenach
Kontaktdaten:

Re: Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.20

#3

Ungelesener Beitrag von PapaX » Dienstag 30. November 2010, 23:00

Und dann kommt eben so ein Logo rin. Was solls. Überprüfen kann man es eh nicht wenn einer bei der Altersangabe mogelt.

Benutzeravatar
Eridir
Forenexperte
Forenexperte
Beiträge: 345
Registriert: Montag 19. Januar 2009, 00:59
Wohnort: Grieben bei stendal
Kontaktdaten:

Re: Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.20

#4

Ungelesener Beitrag von Eridir » Mittwoch 1. Dezember 2010, 07:22

Genau einfach irgendwohin is doch egal.
Ich glaub aber auch nich das die das auf Websites wie unsere abgesehen haben<!

DrPeacemaker
Routinier
Routinier
Beiträge: 653
Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 15:12

Re: Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.20

#5

Ungelesener Beitrag von DrPeacemaker » Mittwoch 1. Dezember 2010, 09:27

Naja, wir spielen hier z.B. BC2 und das ist ab 18. Wenn jetzt die Abmahnanwälte sich auf Clanseiten stürzen, gibt es ein Haufen Probleme. Wenn jetzt einer dieser findigen Anwälte hier vorbeischauen sollte und der eine Abmahnung schickt, kostet das uns im besten Falle 500€ (eher 1000€).

Wer will denn für NICHTS so viel Geld zahlen?

Ich glaube keiner von uns will das. Selbst wenn alle Miitglieder einen 50er dann ausspucken sollten, würde es knapp werden. 50€ ist nicht wenig Geld. Ich kann mir vorstellen, dass man damit was besseres anfangen kann.
"Die Menschheit zerfällt in zwei Teile: Der erste drückt sich falsch aus, und der zweite missversteht es."
Roda Roda, österr. Schriftsteller 1872-1945

Benutzeravatar
PapaX
Kaiser des Forum
Kaiser des Forum
Beiträge: 2163
Registriert: Freitag 16. Januar 2009, 18:09
Wohnort: Eisenach
Kontaktdaten:

Re: Neues Jugendschutzgesetz! Was passiert denn ab 01.01.20

#6

Ungelesener Beitrag von PapaX » Mittwoch 1. Dezember 2010, 10:15

Ich hab ja gesagt, dann kommt der Hinweis irgendwo hin und fertig. Es ist ja noch nicht einmal klar in welcher Form der Hinweis dargebracht werden soll. Warte es erstmal ab und dann werden wir es sehen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast